Werkverträge für Handwerker und Werkunternehmer
Vertragsgestaltung, AGB, Abnahme und Werklohnsicherung
Die Kanzlei berät Handwerksbetriebe, Bau- und Ausbauunternehmen, einzelne Gewerke sowie Freiberufler und Dienstleister, die werkvertragliche Leistungen erbringen. Im Mittelpunkt steht die rechtssichere Gestaltung der Verträge, mit denen die tägliche Auftragsabwicklung steht und fällt.
Beim Werkvertrag schuldet das Unternehmen einen bestimmten Erfolg – das fertige Gewerk –, nicht nur ein Tätigwerden wie beim Dienstvertrag. Aus dieser Erfolgsbezogenheit entstehen die typischen Streitpunkte: Was genau war geschuldet, wann gilt die Leistung als abgenommen, welche Nachträge sind vergütungspflichtig und wann wird der Werklohn fällig.
Ziel ist eine Vertragsgrundlage, die den Leistungsumfang klar abgrenzt, die Vergütung absichert und spätere Auseinandersetzungen über Mängel, Fristen und Zahlungen von vornherein vermeidet.
Kontaktmöglichkeiten
Anwaltsberatung und Vertretung in Neustadt a.d. Weinsraße, Leipzig und bundesweit. Mandatierung ohne persönlichen Kanzleibesuch möglich.
Neustadt: 06321 – 18 79 19 3
Leipzig: 0341 – 98 99 71 60
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VERTRAGSGESTALTUNG FÜR WERKLEISTUNGEN
Die Kanzlei erstellt und überarbeitet die Verträge und Bedingungen, die im Handwerk und am Bau wiederkehrend zum Einsatz kommen. Im Vordergrund stehen eine präzise Leistungsbeschreibung, eine belastbare Vergütungsregelung und eine interessengerechte Verteilung der Risiken.
▪ WERK- UND BAUVERTRÄGE (BGB / VOB/B)
Die Kanzlei gestaltet Werk- und Bauverträge auf Grundlage des BGB oder unter Einbeziehung der VOB/B – der für Bauleistungen häufig vereinbarten Vergabe- und Vertragsordnung – und ordnet ein, welches Regime für den jeweiligen Betrieb tragfähiger ist.
▪ AGB FÜR HANDWERKS- UND BAUBETRIEBE
Die Kanzlei entwickelt Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen sich wiederkehrende Aufträge einheitlich, rechtssicher und ohne unwirksame Klauseln abwickeln lassen.
▪ NACHTRÄGE UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Die Kanzlei regelt, wie zusätzliche oder geänderte Leistungen beauftragt, dokumentiert und vergütet werden, damit Mehraufwand nicht unbezahlt bleibt.
▪ ABSCHLAGSZAHLUNGEN UND WERKLOHNSICHERUNG
Die Kanzlei verankert Abschlagszahlungen (§ 632a BGB – Zahlung nach Baufortschritt) und Sicherungsrechte wie die Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB), um Vorleistungs- und Ausfallrisiken zu begrenzen.
FÜR WELCHE BETRIEBE?
Die Beratung richtet sich an Betriebe und Selbständige, deren Aufträge auf einem geschuldeten Arbeitsergebnis beruhen, insbesondere:
- Bau- und Ausbaugewerke (Rohbau, Trockenbau, Estrich, Fliesen)
- Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik (SHK)
- Maler, Lackierer, Tischler und Schreiner
- Metall-, Fenster- und Fassadenbau
- Garten- und Landschaftsbau
- Planungs-, IT-, Medien- und Agenturleistungen mit werkvertraglichem Charakter
- Freiberufler und Dienstleister, die einen konkreten Leistungserfolg schulden
ABLAUF DER ZUSAMMENARBEIT
Die Zusammenarbeit erfolgt persönlich oder digital – auf Wunsch vollständig ortsunabhängig. In einem ersten Schritt werden Auftragstyp, bisherige Unterlagen und das wirtschaftliche Ziel erfasst. Anschließend erstellt die Kanzlei einen Entwurf, der abgestimmt und an die betrieblichen Abläufe angepasst wird. Zum Abschluss steht ein einsatzfertiger Vertrag oder ein AGB-Satz, der sich für künftige Aufträge wiederverwenden lässt.
Mehr zur digitalen Arbeitsweise: Arbeitsweise der Kanzlei
▪ ABNAHME RECHTSSICHER REGELN
Die Abnahme ist der Wendepunkt für Fälligkeit des Werklohns, Beginn der Gewährleistung und Beweislast; die Kanzlei regelt Voraussetzungen, Ablauf und die Folgen einer grundlos verweigerten Abnahme.
▪ MÄNGELANSPRÜCHE UND NACHERFÜLLUNG
Die Kanzlei klärt Rechte und Pflichten bei behaupteten Mängeln – von der Nacherfüllung über Fristsetzung bis zu Minderung und Selbstvornahme.
▪ DURCHSETZUNG OFFENER WERKLOHNFORDERUNGEN
Die Kanzlei setzt fällige Werklohnforderungen außergerichtlich und gerichtlich durch und führt den Vorgang bei Bedarf bis in die Zwangsvollstreckung.
▪ ABWEHR UNBERECHTIGTER MÄNGEL- UND MINDERUNGSANSPRÜCHE
Die Kanzlei wehrt überzogene oder unbegründete Mängel-, Minderungs- und Schadensersatzforderungen von Auftraggebern ab.
Ihr Ansprechpartner für Werk- und Bauverträge

Herr Rechtsanwalt Goldmaier berät Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und werkvertraglich tätige Dienstleister bei der Gestaltung und Durchsetzung ihrer Verträge. Die Beratung erfolgt persönlich und digital. Bei Bedarf übernimmt die Kanzlei auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Ihr Ansprechpartner für Werk- und Bauverträge
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HÄUFIGE FRAGEN ZU WERKVERTRÄGEN FÜR HANDWERKER
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