Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht betrifft alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen untereinander.

Das allgemeine Zivilrecht ist allgegenwärtig und begegnet uns in vielerlei Situationen. So lässt sich die rechtliche Beurteilung eines Kaufvertrages, eines Darlehensvertrages oder einer mietvertraglichen Angelegenheit unter das allgemeine Zivilrecht fassen.

In der Praxis regeln viele Verträge das Verhältnis zwischen den Parteien. Daher liegt eine starke Überschneidung zum Vertragsrecht vor. Jedoch regelt auch der Gesetzgeber in Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine Vielzahl von Fällen, in denen z.B. Minderjährige oder geschäftsunfähige Personen Verträge abschließen.

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Kein persönliches Erscheinen in der Kanzlei notwendig, viele Angelegenheiten lassen sich per Videobesprechung klären. Bundesweite Vertretung möglich.

Besprechungstermine per Videotelefonie sind technisch keine Herausforderung mehr und bieten den Mandanten einen schnellen und unkomplizierten Kontakt zu ihrem Rechtsanwalt. Termine können schneller vergeben und lange Anfahrtszeiten gespart werden.

Der Austausch von Unterlagen erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung auf einem gesicherten Server in Deutschland. Umständliches verschicken per Post ist nicht mehr notwendig. Das spart sehr viel Papier, Versandwege und schont somit die Umwelt. Ein bewussteres Arbeiten und der sparsame Umgang mit natürlichen Ressourcen liegt in unser aller Interesse. Das geht natürlich nicht mit allen Dokumenten, aber dort, wo es machbar ist, wird auf Ausdrucke verzichtet.

Auf Wunsch werden natürlich auch weiterhin Dokumente per E-Mail oder Post verschickt.

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