Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werks und dessen geistiges Eigentum. Dem Urhebergesetz (UrhG) ist es zu verdanken, dass Künstler und andere Kreative von ihrer Tätigkeit leben können.

Darunter fallen kleine Künstler, wie z.B. der Hobbymaler von nebenan, die Garagenband, der private Blogschreiber oder der Hobbyfotograf. Aber auch Zeitungsverlage, Fernsehsender bis hin zu den großen Firmen des Musik- und Filmbusiness können ihre Rechte mithilfe des Urhebergesetzes durchsetzen.

Die steigende Digitalisierung bietet vielen Künstlern neue Möglichkeiten und eine große Bühne. Die weltweite Vernetzung führt jedoch auch zu einer steigenden Zahl von Urheberrechtsverletzungen.

Nach dem Urhebergesetz darf der Urheber frei entscheiden, ob, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird. Zudem sind auch weitreichende Verwertungsrechte geregelt. Ein Verstoß dagegen kann rechtlich verfolgt werden.

Tätigkeitsbereiche im Urheberrecht:

Schutz ihres Werkes

  • Verwendung ohne Ihre Erlaubnis
  • Erstellung von Nutzungsbedingungen
  • Nutzung Werke Dritter für Ihr Vorhaben
  • Löschverlangen an Suchmaschinen

Filmrecht

  • Beratung & Vertretung von Darstellern, Agenturen und Produzenten
  • Produktionsverträge
  • Vertragsverhandlungen

Mehr Informationen >

Künstlerrecht

  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  • Verteidigung gegen Falschdarstellungen
  • Verhandlung mit Dritten
  • Fragen zur Meinungsfreiheit

Mehr Informationen >

Schutz ihres Werkes

  • Verwendung ohne Ihre Erlaubnis
  • Erstellung von Nutzungsbedingungen
  • Nutzung Werke Dritter für Ihr Vorhaben
  • Löschverlangen an Suchmaschinen

Filmrecht

  • Beratung & Vertretung von Darstellern, Agenturen und Produzenten
  • Produktionsverträge
  • Vertragsverhandlungen

Mehr Informationen >

Künstlerrecht

  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  • Verteidigung gegen Falschdarstellungen
  • Verhandlung mit Dritten
  • Fragen zur Meinungsfreiheit

Mehr Informationen >

Musikrecht

  • Verwertungsrechte
  • Abmahnungen
  • Bandverträge
  • GEMA

Mehr Informationen >

Autoren- und Verlagsrecht

  • Lizenzverträge
  • Zitatrecht
  • Urheberrechte
  • Selbstveröffentlichung

Weitere Arbeitsgebiete

  • Abmahnungen
  • Bewertungen auf Verkaufsplattformen
  • Beratung von Künstlern und Start-ups
  • Vertragsrecht

Musikrecht

  • Verwertungsrechte
  • Abmahnungen
  • Bandverträge
  • GEMA

Mehr Informationen >

Autoren- und Verlagsrecht

  • Lizenzverträge
  • Zitatrecht
  • Urheberrechte
  • Selbstveröffentlichung

Weitere Arbeitsgebiete

  • Abmahnungen
  • Bewertungen auf Verkaufsplattformen
  • Beratung von Künstlern und Start-ups
  • Vertragsrecht

Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten ein Werk schützen oder sich gegen eine Abmahnung wehren? Ich helfe Ihnen gerne.

Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten ein Werk schützen oder sich gegen eine Abmahnung wehren? Ich helfe Ihnen gerne.

Besprechungen via Videokonferenz möglich

Kein persönliches Erscheinen in der Kanzlei notwendig, viele Angelegenheiten lassen sich per Videobesprechung klären. Bundesweite Vertretung möglich.

Besprechungstermine per Videotelefonie sind technisch keine Herausforderung mehr und bieten den Mandanten einen schnellen und unkomplizierten Kontakt zu ihrem Rechtsanwalt. Termine können schneller vergeben und lange Anfahrtszeiten gespart werden.

Der Austausch von Unterlagen erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung auf einem gesicherten Server in Deutschland. Umständliches verschicken per Post ist nicht mehr notwendig. Das spart sehr viel Papier, Versandwege und schont somit die Umwelt. Ein bewussteres Arbeiten und der sparsame Umgang mit natürlichen Ressourcen liegt in unser aller Interesse. Das geht natürlich nicht mit allen Dokumenten, aber dort, wo es machbar ist, wird auf Ausdrucke verzichtet.

Auf Wunsch werden natürlich auch weiterhin Dokumente per E-Mail oder Post verschickt.

Hier finden Sie mehr zur Arbeitsweise.

Zeitgemäße Kommunikation

Schnelle Terminvergabe

Moderner Datenaustausch

Zeitgemäße Kommunikation

Schnelle Terminvergabe

Moderner Datenaustausch

  • Abstrakte Editorial-Illustration zu KI-Governance und den Pflichten von Unternehmen nach dem EU AI Act. Mit generativer KI erzeugt und redaktionell ausgewählt; keine Darstellung realer Personen, Unternehmen, Behörden oder Ereignisse. Erstellt am 2. August 2026 für den Kanzleibeitrag „EU AI Act für Unternehmen: Pflichten, Fristen und Handlungsbedarf“

EU AI Act für Unternehmen: Pflichten, Fristen und Handlungsbedarf

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere zentrale Vorgaben des EU AI Act. Der Beitrag ordnet ein, welche Pflichten Unternehmen bereits treffen, welche Hochrisiko-Regeln verschoben wurden und worauf es bei KI-Kompetenz, Kennzeichnung, Verträgen und internen Prozessen ankommt.

  • Vierstufige Rechtekette beim KI-Einsatz: Training und Anpassung, Input, Output sowie Nutzung und Vertrag sind jeweils gesondert zu prüfen.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Training, Input, Output und Verträge

Dürfen Unternehmen KI-generierte Texte, Bilder oder Softwarecode veröffentlichen und an Kunden weitergeben? Der Beitrag ordnet die Rechtekette von Trainingsmaterial und Eingaben bis zu Output, kommerzieller Nutzung und Vertragsgestaltung ein – einschließlich der aktuellen Entscheidungen zu OpenAI, Suno und KI-Trainingsdaten.