Schauspieler- und Filmrecht

Bei der Produktion und Herstellung von Filmen, sind viele rechtliche Vorgaben zu beachten. So beschäftigen sich Gerichte vielfach um Fragen der Verwertung, Urheberrechtsverletzungen, Vergütungen von Darstellern und weiteres. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Urheber- und Medienrecht berate und vertrete ich Film- und Fernseh-Schauspieler, Modelle, Produktionsfirmen, Talentagenturen, Agenten und andere Branchenmitglieder.
Das Filmrecht ist ein Teilbereich des URHEBERRECHTS.

Meine Tätigkeit umfasst die Beratung von Darstellern; Aufsetzen von Verträgen; Vertragsverhandlungen zwischen Produzenten, Agenturen & Darstellern; Klärung von urheberrechtlichen oder sonstigen Fragen am Set oder zur Produktion oder dem Schutz des geistigen Eigentums.

Beratung und Vertretung von Darstellern

Professionelle Darsteller von Produktionen wissen, dass die Hollywood Vorstellungen von der Schauspielerei nur selten erfüllt werden. Die Vorbereitung, aber auch die Arbeit am Set ist oftmals sehr anstrengend und es entstehen vielfältige rechtliche Fragen. Sofern eine Agentur, den Künstler vertritt, regeln diese in der Regel die rechtlichen Fragen und verhandeln die Vergütung mit den Auftraggebern.

Die Agenturen verfolgen Ihrerseits selbstverständlich auch eigenen Interessen und daher empfiehlt es sich, einen unabhängigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Verträge zu beauftragen und sich eine zweite Meinung einzuholen.

Fragen, die sich oftmals stellen:

  • Ist die Vergütung angemessen?
  • Benachteiligt mich der Vertrag, welche zwischen der Agentur und der Produktion ausgehandelt wurden?
  • Welche Pflichten muss ich am Set, und daneben erfüllen?

Ich vertrete ebenfalls Darsteller, welche sich gegen Ihre Agentur wenden. So stellen sich nach dem Kündigen des Vertrages oftmals Fragen zu ausstehenden Zahlungen, Konkurrentenklauseln oder nachvertraglichen Verpflichtungen.

Rechtsanwalt Goldmaier aus Neustadt an der Weinstraße | Bundesweite Vertretung, Filmrecht - Vertretung von Schauspieler, Modelle, Agenturen, Produktionsfirmen und Verwertungsgesellschaften
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Tätigkeitsbereiche

  • Beratung und Vertretung von Schauspielern

  • Unabhängige Prüfung von Verträgen

  • Klärung Rechtsstreitigkeiten zwischen Darstellern und Agenturen

  • und weiteres

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Tätigkeitsbereiche

  • Verhandlungen zwischen Darstellern, Agenturen und Auftraggebern

  • Beratung zum Inhalt von Verträgen

  • Erstellung von Musterverträgen

  • und weiteres

Verhandlungen

Vor jeder Produktion müssen zwischen den Darstellern und der Produktionsfirma eine Vielzahl von Fragen geklärt werden.

Üblicherweise stellen sich Fragen nach der Höhe der Vergütung, Anzahl der Drehtage, Probezeiten, Anwesenheit bei Aufführungen (z.B. Premiere).

Aber auch Fragen zum Inhalt der Aufnahmen sollten vorab schriftlich geklärt werden. Gibt es intime Aufnahmen der Darsteller? Welche Berührungen finden statt? Welche Körperregionen dürfen gefilmt werden.

Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, führt das regelmäßig zu rechtlichen Streitigkeiten, die gerichtlich geklärt werden müssen.

Selbst bei seriösen Auftraggebern oder Produktionsfirmen, werden kleinere oder unbekannte Darsteller regelmäßig übervorteilt und es werden Leistungen erwartet, welche vorab nicht besprochen wurden und die über das eigene Wohlbefinden hinausgehen.

Fragen zur Produktion

Die Herstellung eines TV- oder Kinofilms, einer Fernsehserie oder sonstigen Medienproduktionen ist ein komplexes Zusammenwirken von vielen Beteiligten. Viele rechtliche Fragen stellen sich vor oder erst während der Produktion. Üblicherweise werden folgende Fragen bei jeder Produktion aufgeworfen:

  • Wird eine Drehgenehmigung benötigt? Wie ist diese zu beantragen?
  • Wie lizenziere ich die Filmmusik?
  • Kann und sollte ich eine Marke für die Produktion anmelden?
  • Besteht z.B. wegen des Kostümdesigns die Gefahr einer Abmahnung?
  • Fragen zur Verwertung des Films
  • Inhalt von Produktionsverträgen mit Darstellern
  • Verteilung von Einnahmen

Auch Verträge mit Verwertungsgesellschaften, TV-Sendern sollten unabhängig geprüft werden, um nachteilige Regelungen auszuschließen oder zumindest frühzeitig zur Kenntnis zu nehmen.

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Tätigkeitsbereiche

  • Beratung vor und während Produktionen

  • Einholung von Drehgenehmigungen

  • Anmelden von Marken

  • Erstellung von Verträgen

  • und weiteres

Kontaktmöglichkeiten

Sie haben Fragen zum Musikrecht oder benötigen rechtliche Hilfe im Urheberrecht

06321 – 18 79 19 3

Besprechungen via Videokonferenz möglich

Kein persönliches Erscheinen in der Kanzlei notwendig, viele Angelegenheiten lassen sich per Videobesprechung klären. Bundesweite Vertretung möglich.

Besprechungstermine per Videotelefonie sind technisch keine Herausforderung mehr und bieten den Mandanten einen schnellen und unkomplizierten Kontakt zu ihrem Rechtsanwalt. Termine können schneller vergeben und lange Anfahrtszeiten gespart werden.

Der Austausch von Unterlagen erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung auf einem gesicherten Server in Deutschland. Umständliches verschicken per Post ist nicht mehr notwendig. Das spart sehr viel Papier, Versandwege und schont somit die Umwelt. Ein bewussteres Arbeiten und der sparsame Umgang mit natürlichen Ressourcen liegt in unser aller Interesse. Das geht natürlich nicht mit allen Dokumenten, aber dort, wo es machbar ist, wird auf Ausdrucke verzichtet.

Auf Wunsch werden natürlich auch weiterhin Dokumente per E-Mail oder Post verschickt.

Hier finden Sie mehr zur Arbeitsweise.

Zeitgemäße Kommunikation

Schnelle Terminvergabe

Moderner Datenaustausch