Sie suchen einen zuverlässigen, engagierten Terminvertreter bzw. Korrespondenzanwalt im Raum Neustadt an der Weinstraße?

Die Kanzlei Goldmaier sitzt gut angebunden in Neustadt an der Weinstraße und auf Anfrage können für folgende Gerichte Terminvertretungen wahrgenommen werden:

  • Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
  • Amtsgericht Bad-Dürkheim
  • Amtsgericht Landau in der Pfalz
  • Amtsgericht Speyer
  • Amtsgericht Germersheim
  • Landgericht Landau in der Pfalz
  • Landgericht Mannheim
  • Landgericht Kaiserslautern
  • Landgericht Frankenthal
  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Rechtsanwalt Goldmaier aus Neustadt an der Weinstraße - Terminvertreter | Korrespondenzanwalt

Bildquelle: congerdesign auf Pixabay

Full-Service

Sie erhalten innerhalb weniger Stunden nach Ihrer Anfrage in unserer Kanzlei eine verbindliche Rückmeldung bzgl. einer Vertretung Ihres Gerichtstermins.

Vor der Verhandlung arbeitet sich Rechtsanwalt Goldmaier ausführlich in das Verfahren und die bevorstehende Verhandlung ein. Anhand der Absprache oder Ihrer Anweisungen erfolgt die Vertretung vor Gericht. Sie werden aus dem Gerichtssaal angerufen bzw. zugeschaltet, wenn dies für z.B. Vergleichsverhandlungen notwendig ist.

Nach der Verhandlung erhalten Sie innerhalb eines Tages einen schriftlichen Bericht.

Abwicklung des Mandats

Kontaktieren Sie uns für eine Terminanfrage, gerne auch per E-Mail an kontakt@ra-goldmaier.de. Sie erhalten in der Regel umgehend eine Antwort. Bitte senden Sie uns Bestätigung der Terminvertretung Ihre Handakte per E-Mail oder per Post an die Kanzleianschrift. Sie können eine auf die Rechtsanwaltskanzlei Goldmaier lautende Untervollmacht und eventuelle Anweisungen (insbesondere auch für einen möglichen Vergleich) direkt beizufügen. Eine weitere Besprechung des Falls erfolgt dann nach Einarbeitung von Herrn Rechtsanwalt Goldmaier in die Akte.

Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich Nebenforderungen ohne Kostenrelevanz auch unwiderrufliche Prozesshandlungen wie Teilrücknahmen – so prozesstaktisch sinnvoll – in eigener Verantwortung vorgenommen werden können. Vergleiche werden, wann immer möglich, mit Widerrufsmöglichkeit geschlossen. Bitte teilen Sie mit, wenn Sie hiervon abweichende Wünsche haben.

Gebührenvereinbarung bei Terminsvertretung

In der Regel wird eine Gebührenteilung veranschlagt.

Im Einklang mit berufsrechtlichen Vorschriften und der Rechtsprechung zu Gebührenvereinbarungen bei Terminvertretung ist Herr Rechtsanwalt Goldmaier in begründeten Einzelfällen und bei Beauftragung durch den Hauptbevollmächtigten – vornehmlich bei höheren Streitwerten und wenn nur ein Termin wahrzunehmen ist – grundsätzlich zu, vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abweichenden, Gebührenteilungsvereinbarungen bereit.

Kontaktmöglichkeiten

Professionelle und fachkundige Beratung von einem Rechtsanwalt aus Neustadt an der Weinstraße

06321 – 18 79 19 3