Einführung

Offene Rechnungen und zahlungsunwillige Kunden sind für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen ein ärgerliches Problem, das die Liquidität belastet. Bleiben wiederholte Mahnungen erfolglos, müssen Gläubiger entscheiden, wie sie ihre Forderung gerichtlich durchsetzen. In Deutschland stehen dafür zwei Wege zur Verfügung: das gerichtliche Mahnverfahren und die Klage im Zivilprozess.

Im Folgenden wird erläutert, wann welches Verfahren sinnvoll ist und welche Vorteile eine anwaltliche Vertretung bietet.

In den Blogbeiträgen „Was tun, wenn der Kunde nicht bezahlt?“ und „Anwaltliche Unterstützung im Forderungsmanagement“ haben wir bereits die Grundlagen und Vorteile professioneller Forderungseintreibung behandelt.

Offene Rechnungen gefährden die Liquidität Ihres Unternehmens. Erfahren Sie, ob das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage der richtige Weg ist, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Wir erläutern Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten beider Verfahren – und warum die Beauftragung eines Anwalts effektiver ist als ein Inkassobüro.

Letzte Bearbeitung des Beitrages: 07.03.2025

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Gerichtliches Mahnverfahren: Ablauf, Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, um schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel für unbestrittene Geldforderungen zu erhalten. Es läuft weitgehend schriftlich und ohne Verhandlung ab. Der Gläubiger stellt beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Hierfür genügen wenige Angaben (Parteien, Forderungshöhe und -grund); eine ausführliche Begründung oder Beweise sind zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.

Ablauf: Nachdem das Gericht den Mahnbescheid an den Schuldner zugestellt hat, beginnt eine 14-tägige Frist. Innerhalb dieser Zeit kann der Schuldner Widerspruch einlegen. Legt er keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Bleibt auch daraufhin kein Einspruch des Schuldners aus, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Damit erhält der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, mit dem er die Zwangsvollstreckung (z.B. Pfändung durch den Gerichtsvollzieher) einleiten kann. In der Praxis kann so oft innerhalb weniger Wochen ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden – wesentlich schneller als in einem Klageverfahren. Zudem hemmt die Zustellung des Mahnbescheids die Verjährung der Forderung, sodass der Gläubiger keinen Verjährungsverlust befürchten muss.

Kosten: Das Mahnverfahren ist in der Regel deutlich günstiger als eine Klage. Für den Mahnbescheid fällt nur eine halbe Gerichtsgebühr nach dem Gerichtskostengesetz an, mindestens 36 Euro bei einem Streitwert bis 1.000 €. Im Klageverfahren hingegen wird je nach Streitwert eine volle Gerichtsgebühr (oft ein Mehrfaches) erhoben, was die Prozesskosten wesentlich höher ausfallen lässt. Entsteht nach einem Widerspruch doch ein Gerichtsprozess, wird die bereits gezahlte Mahngebühr angerechnet, es entstehen also keine doppelten Gerichtskosten.

Erfolgsaussichten: Das Mahnverfahren eignet sich vor allem, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner nicht widersprechen wird und die Forderung unstreitig ist. In solchen Fällen stehen die Chancen gut, innerhalb kurzer Zeit einen vollstreckbaren Titel zu erhalten, ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren durchlaufen zu müssen. Legt der Schuldner jedoch Widerspruch ein, endet das Mahnverfahren und der Gläubiger muss seine Forderung im Klageweg weiterverfolgen. Insgesamt ist das Mahnverfahren ein schneller und risikoarmer Weg bei unbestrittenen Forderungen.

Klageverfahren: Ablauf, Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten

Die Klage ist der klassische Weg, eine Forderung gerichtlich durchzusetzen – insbesondere, wenn mit einem Widerspruch oder einer Bestreitung des Anspruchs zu rechnen ist. Im Klageverfahren prüft das Gericht den Fall inhaltlich umfassend, was mit einem höheren Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist.

Ablauf: Der Gläubiger (Kläger) reicht eine Klageschrift beim zuständigen Gericht ein, in der er den Anspruch detailliert begründet und Beweismittel angibt. Das Gericht stellt die Klage dem Schuldner (Beklagten) zu, der darauf erwidern kann. Anschließend kommt es in der Regel zur mündlichen Verhandlung, an deren Ende das Gericht ein Urteil fällt. Dieses Urteil kann den Beklagten zur Zahlung verurteilen oder die Klage abweisen. Ein rechtskräftiges Urteil ist – ebenso wie ein Vollstreckungsbescheid – ein vollstreckbarer Titel.

Dauer: Ein Klageverfahren nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch als ein Mahnverfahren. Je nach Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Sachverhalts kann die erste Instanz mehrere Monate bis über einem Jahr dauern. Da das Gericht den Fall gründlich untersucht, verlängert dies das Verfahren deutlich.

Kosten: Die Kosten einer Klage setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Streitwert; zum Beispiel fällt bei 5.000 € Streitwert etwa eine 500 € Gerichtsgebühr an, während es im Mahnverfahren nur ca. 80 € wären. Auch die Anwaltsgebühren (nach RVG) sind im Klageverfahren höher, da der Arbeitsaufwand größer ist. Im Erfolgsfall muss der Schuldner die gesamten Prozesskosten erstatten; verliert der Gläubiger, trägt er hingegen auch die Kosten der Gegenseite.

Erfolgsaussichten: Die Erfolgsaussichten einer Klage hängen stark von der Beweislage ab. Verfügt der Kläger über schlüssige Nachweise, stehen die Chancen gut, dass das Gericht die Forderung voll zuspricht. Das Klageverfahren bietet eine vollständige gerichtliche Klärung des Anspruchs, was bei berechtigten Forderungen zur endgültigen Durchsetzung des Zahlungsanspruchs führt.

 

Mahnverfahren oder Klage – wann ist welches Verfahren sinnvoll?

Unternehmen müssen je nach Einzelfall abwägen, welcher Weg der Forderungsdurchsetzung der richtige ist. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab: Ist mit einem Widerspruch des Schuldners zu rechnen? Wie hoch ist der Betrag? Wie schnell wird ein Titel benötigt? Einige Anhaltspunkte:

  • Mahnverfahren bevorzugen: Ist die Forderung unkompliziert und unbestritten (der Schuldner hat keine stichhaltigen Einwände), lohnt sich meist der Weg über das Mahnverfahren. Es ist schneller und kostensparender (besonders bei kleineren Beträgen dank niedrigerer Gerichtsgebühr). Zudem dient der Mahnbescheid als Druckmittel: Viele Schuldner zahlen spätestens bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheids, um einen Vollstreckungsbescheid zu vermeiden.
  • Direkt Klage erheben: Gibt es bereits Streit über die Forderung (z.B. der Kunde bestreitet die Rechnungshöhe oder beanstandet die Leistung), ist es oft effektiver, direkt Klage zu erheben. In diesem Fall würde ein Widerspruch im Mahnverfahren das Ganze nur verzögern. Auch bei komplexen Sachverhalten oder hohen Streitwerten ist die Klage der bessere Weg, weil das Gericht den Fall von Anfang an eingehend prüft und der Anspruch umfassend geklärt wird.

Häufig wählen Gläubiger einen gestuften Ansatz: Zuerst den Mahnbescheid versuchen, um dem Schuldner eine letzte Chance zur freiwilligen Zahlung zu geben. Scheitert dies, kann immer noch Klage erhoben werden. Dieses Vorgehen spart Kosten und Zeit, wenn der Schuldner zahlt oder schweigt, und signalisiert zugleich die Bereitschaft, notfalls vor Gericht zu gehen.

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Inkassobüro oder Rechtsanwalt?

Bei offenen Forderungen stellt sich auch die Frage, ob man ein Inkassobüro oder direkt einen Rechtsanwalt beauftragen sollte. Inkassounternehmen haben im Vergleich zur anwaltlichen Vertretung einige Nachteile:

  • Eingeschränkte Befugnisse: Inkassobüros dürfen nur außergerichtlich tätig werden. Legt der Schuldner Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein oder wird eine Klage notwendig, muss ein Anwalt übernehmen. Inkassodienste können selbst keine Klage führen. Ein Anwalt dagegen kann von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung alles aus einer Hand erledigen.
  • Kostenrisiko: Beauftragt man erst ein Inkassobüro und später einen Anwalt, entstehen doppelte Kosten. Zusätzliche Inkassokosten wurden von Gerichten häufig nicht erstattet, da die Einschaltung eines Inkassos als unnötig galt. Zwar hat der BGH 2022 entschieden, dass Schuldner in bestimmten Fällen auch diese Kosten tragen müssen, dennoch bleibt ein Rest-Risiko – insbesondere wenn die Forderung von Anfang an bestritten war. Beauftragt man direkt einen Anwalt, vermeidet man solche Doppelkosten, da dessen Gebühren im Erfolgsfall vom Schuldner übernommen werden müssen.

Ob in Ihrem Fall die Beauftragung eines Anwalts oder eines Inkassobüros sinnvoller ist, wird in diesem Artikel erläutert. Weitere Informationen zu den Vorteilen der anwaltlichen Unterstützung finden Sie auf unserer Forderungsmanagement-Seite.

Aktuelle Entwicklungen

In den letzten Jahren gab es einige Neuerungen im Bereich der Forderungsdurchsetzung.

Zum 1. Oktober 2021 wurden die Inkassogebühren gesetzlich gedeckelt. Inkassounternehmen dürfen seitdem höchstens die Beträge verlangen, die einem Rechtsanwalt nach dem RVG zustehen würden. Zudem soll die doppelte Berechnung von Inkasso- und Anwaltsgebühr in derselben Angelegenheit ausgeschlossen werden. Mit anderen Worten: Die Einschaltung eines Inkassobüros bietet aus Gläubigersicht keinen Kostenvorteil mehr gegenüber der Beauftragung eines Anwalts.

Auch die Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt. Im Dezember 2022 entschied der Bundesgerichtshof, dass die vorherige Einschaltung eines Inkassodienstes dem späteren Ersatz der Anwaltskosten nicht entgegensteht. War die Forderung zunächst unbestritten, darf der Gläubiger also erst ein Inkassobüro beauftragen und bei Widerspruch immer noch einen Anwalt hinzuziehen, ohne seinen Kostenerstattungsanspruch zu verlieren. Dennoch bleibt es für Unternehmen sinnvoll, abzuwägen, ob sie nicht gleich auf anwaltliche Hilfe setzen – gerade bei größeren Beträgen oder zu erwartendem Streit.

Fazit

Die Wahl zwischen dem Mahnverfahren und einer Klage hängt stets von der individuellen Situation ab. Unbestrittene Forderungen lassen sich oft effizient per Mahnbescheid durchsetzen, während bei streitigen Forderungen meist direkt Klage erhoben werden sollte. Wichtig ist, nicht zu lange zu zögern, da Forderungen in der Regel nach drei Jahren verjähren.

Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie die für Ihr Unternehmen passende Strategie planen. Ein Anwalt prüft die Rechtslage, stellt den Mahnantrag oder erhebt Klage und begleitet Sie durch alle Verfahrensschritte. Fehler und Verzögerungen lassen sich so vermeiden, und Ihre Erfolgsaussichten steigen. Im Erfolgsfall muss der Schuldner die Kosten tragen, sodass das Kostenrisiko gering bleibt.

Ob gerichtliches Mahnverfahren oder Klage – mit professioneller Hilfe erhöhen Sie die Chance, Ihr Geld zügig und vollständig einzutreiben, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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