Offene Forderung übergeben

Ersteinschätzung erhalten

Unsere Ersteinschätzung liefert Ihnen in der Regel innerhalb von drei Werktagen eine anwaltliche Prüfung Ihrer Ansprüche, basierend auf den übergebenen Unterlagen. Sie erhalten eine Einschätzung, ob Ihre Ansprüche voraussichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können und bei wem die Kostentragungspflicht liegt. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidung für das weitere Vorgehen.

Hinweis:
Wenn Sie sich nach der Ersteinschätzung für eine Beauftragung entscheiden, bleibt diese komplett kostenfrei. Falls kein Mandat erteilt wird, fallen lediglich 69,99 € zzgl. USt als Pauschale für die anwaltliche Ersteinschätzung an. So bleiben Sie flexibel und entscheiden erst nach der Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

Als Auftraggeber sind Sie grundsätzlich verpflichtet, für die Anwaltskosten einzustehen. Allerdings werden diese Kosten in der Regel dem Schuldner auferlegt, da sie als Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Das bedeutet: Sobald Ihre Forderung erfolgreich durchgesetzt wurde, bleiben Sie als Gläubiger in der Regel finanziell unbelastet.

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit richten sich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und sind streitwertabhängig. Dadurch können die Gebühren im Voraus nicht pauschal benannt werden. Wichtig: Die Kanzlei erhebt ausschließlich Gebühren, die gesetzlich vorgesehen und gerichtlich anerkannt sind – zusätzliche oder versteckte Kosten gibt es bei uns nicht.

Wir legen höchsten Wert auf eine transparente Kostenstruktur, damit Sie von Anfang an wissen, worauf Sie sich verlassen können. Im Idealfall entstehen Ihnen als Auftraggeber keinerlei finanzielle Belastungen. Unser Ziel ist es, Ihre Forderungen professionell, effizient und kostenbewusst durchzusetzen, damit Sie Ihre Ansprüche ohne Risiko realisieren können.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei bietet die Durchsetzung von Forderungen klare Vorteile gegenüber Inkassodienstleistern. Anders als Inkassobüros, deren Möglichkeiten oft auf außergerichtliche Maßnahmen beschränkt sind, erfolgt die Forderungsdurchsetzung hier auf einer fundierten rechtlichen Basis. Dies gewährleistet nicht nur eine professionelle und rechtssichere Bearbeitung, sondern auch die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten, falls dies erforderlich wird.

Ein weiterer Vorteil ist die direkte Einbindung in den gesamten Prozess: Von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Schuldner bis hin zur Zwangsvollstreckung kann alles aus einer Hand erfolgen. Dies spart Zeit und vermeidet unnötige Zwischenschritte. Darüber hinaus sind Anwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und oft durchsetzungsfähig gegenüber dem Schuldner, sodass keine zusätzlichen Gebühren entstehen, wie es bei Inkassodienstleistern häufig der Fall sein kann.

Zusätzlich wird stets darauf geachtet, die Interessen der Mandanten umfassend zu wahren. Dies umfasst die genaue Prüfung der Forderungen, eine transparente Kostenstruktur sowie die Möglichkeit, bei unkooperativen Schuldnern schnell und effektiv zu reagieren. Mit einer Anwaltskanzlei an der Seite profitieren Gläubiger von einer konsequenten, rechtssicheren und durchsetzungsstarken Betreuung – weit über die Möglichkeiten eines Inkassobüros hinaus.

Nach Einreichung Ihrer Forderung erhalten Sie innerhalb von drei Werktagen eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos. Diese Ersteinschätzung basiert auf den übermittelten Unterlagen und gibt Ihnen einen klaren Überblick über Ihre aktuelle Situation. Sie dient als Grundlage für Ihre Entscheidung, ob eine weitere rechtliche Verfolgung sinnvoll ist. Eine persönliche anwaltliche Beratung ist in dieser Phase nicht enthalten, sie konzentriert sich auf die Bewertung der Durchsetzbarkeit und Kostentragung Ihrer Forderungen anhand der übergebenen Unterlagen.

Die Ersteinschätzung erfolgt bei Beauftragung kostenfrei.

Sollte nach der Ersteinschätzung ein Mandatsverhältnis zur Durchsetzung der entsprechenden Forderung zustande kommen, wird die Ersteinschätzung in die weiteren Kosten einbezogen, wodurch sie in diesem Fall kostenfrei bleibt. Bei Nichtzustandekommen eines Mandatsverhältnisses wird für die Ersteinschätzung eine Pauschale von 69,99 € zzgl. USt berechnet.

Für die Einreichung Ihrer Forderung benötigen Sie sämtliche relevanten Unterlagen, die die Forderung belegen. Dazu gehören insbesondere Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und jegliche Korrespondenz mit dem Schuldner. Diese Dokumente können Sie bequem über die Webseite hochladen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Nach der Mandatierung beginnt die Bearbeitung Ihrer Forderung in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Ein Rechtsanwalt prüft die Unterlagen erneut, erstellt ein angepasstes und auf Ihren Fall zugeschnittenes Schreiben und setzt die Forderung bei der Gegenseite durch. Die Bearbeitung erfolgt effizient und zielgerichtet, um eine schnelle Durchsetzung zu gewährleisten.

Sollte der Schuldner auf Mahnungen nicht reagieren, leiten wir rechtliche Schritte ein. Dies kann ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage sein. Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein kostengünstiger und schneller Weg zur Durchsetzung unbestrittener Forderungen. Bei komplexeren oder bestrittenen Forderungen ist eine Klageerhebung notwendig, die wir ebenfalls für Sie übernehmen.

Wir legen großen Wert auf Transparenz und Kommunikation. Sie werden zeitnah und umfassend über alle relevanten Entwicklungen in Ihrem Fall informiert. Diese regelmäßigen Updates ermöglichen es Ihnen, den aktuellen Stand zu verfolgen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Unser Ziel ist es, eine offene und ehrliche Kommunikation sicherzustellen, um Ihr Vertrauen zu gewinnen und zu erhalten.

Als spezialisierte Kanzlei können Firmenkunden zahlreiche Vorteile angeboten werden, darunter schnelle Forderungsübermittlung und flexible Kommunikationswege. Wir garantieren eine nahtlose Integration unserer Dienstleistungen in Ihre Geschäftsprozesse und bieten eine kontinuierliche Betreuung durch feste Ansprechpartner, um eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit sicherzustellen.

Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten ein Werk schützen oder sich gegen eine Abmahnung wehren? Ich helfe Ihnen gerne.

06321 – 18 79 19 3

Besprechungen via Videokonferenz möglich

Kein persönliches Erscheinen in der Kanzlei notwendig, viele Angelegenheiten lassen sich per Videobesprechung klären. Bundesweite Vertretung möglich.

Besprechungstermine per Videotelefonie sind technisch keine Herausforderung mehr und bieten den Mandanten einen schnellen und unkomplizierten Kontakt zu ihrem Rechtsanwalt. Termine können schneller vergeben und lange Anfahrtszeiten gespart werden.

Der Austausch von Unterlagen erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung auf einem gesicherten Server in Deutschland. Umständliches verschicken per Post ist nicht mehr notwendig. Das spart sehr viel Papier, Versandwege und schont somit die Umwelt. Ein bewussteres Arbeiten und der sparsame Umgang mit natürlichen Ressourcen liegt in unser aller Interesse. Das geht natürlich nicht mit allen Dokumenten, aber dort, wo es machbar ist, wird auf Ausdrucke verzichtet.

Auf Wunsch werden natürlich auch weiterhin Dokumente per E-Mail oder Post verschickt.

Hier finden Sie mehr zur Arbeitsweise.

Zeitgemäße Kommunikation

Schnelle Terminvergabe

Moderner Datenaustausch

  • Rechtsanwalt Goldmaier aus Neustadt an der Weinstraße | Bundesweite Vertretung - Baumängel – Das können Sie tun

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Pfusch am Bau und die daraus entstehenden Baumängel sind sehr ärgerlich für die Auftraggeber. Hier erfahren Sie, wie Sie dagegen vorgehen können.