Einführung

Bilder von Mitarbeitern für das eigene Marketing zu verwenden, ist eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen nah am Kunden zu erscheinen. Die Mitarbeiter schaffen ein Vertrauen zum Kunden, insbesondere wenn das Unternehmen mit persönlichem Kontakt und Experten werben möchte.

Weiterhin können gerade kleinere Unternehmen einige Kosten für professionelle Models sparen und die Bilder wirken natürlicher.

Doch welche Voraussetzungen sollten vorliegen, wenn das Unternehmen auch langfristig mit den Bildern arbeiten möchte? Müssen die Bilder von der Firmenwebseite gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter geht?

Für den Mitarbeiter stellt sich diese Frage natürlich auch. Möchte dieser, dass seine Bilder dauerhaft mit dem Unternehmen verhaftet sind? Welche Möglichkeiten hat der Mitarbeiter, wenn er nicht mehr als Werbefigur für das Unternehmen herhalten möchte?

In der Regel entstehen die Probleme zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter erst, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder sehr angespannt ist.

Rechtsanwalt Goldmaier aus Neustadt an der Weinstraße | Bundesweite Vertretung - Fotos von Mitarbeitern für das Marketing verwenden?

Letzte Bearbeitung des Beitrages: 08.11.2022

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Einführung

Bilder von Mitarbeitern für das eigene Marketing zu verwenden, ist eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen nah am Kunden zu erscheinen. Die Mitarbeiter schaffen ein Vertrauen zum Kunden, insbesondere wenn das Unternehmen mit persönlichem Kontakt und Experten werben möchte.

Weiterhin können gerade kleinere Unternehmen einige Kosten für professionelle Models sparen und die Bilder wirken natürlicher.

Doch welche Voraussetzungen sollten vorliegen, wenn das Unternehmen auch langfristig mit den Bildern arbeiten möchte? Müssen die Bilder von der Firmenwebseite gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter geht?

Für den Mitarbeiter stellt sich diese Frage natürlich auch. Möchte dieser, dass seine Bilder dauerhaft mit dem Unternehmen verhaftet sind? Welche Möglichkeiten hat der Mitarbeiter, wenn er nicht mehr als Werbefigur für das Unternehmen herhalten möchte?

In der Regel entstehen die Probleme zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter erst, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder sehr angespannt ist.

Wann dürfen die Fotos verwendet werden?

Auch im Arbeitsverhältnis gilt das Persönlichkeitsrecht. Bilder von Mitarbeitern dürfen nur verwendet werden, wenn diese der Verwendung ausdrücklich zustimmen.

Einfach Bilder am Arbeitsplatz machen und auf Instagram hochladen geht nicht! Nach der Datenschutzgrundverordnung hat jeder Angestellte ein Recht darauf, dass seine persönlichen Daten geschützt werden. Dies umfasst auch Bilder von den Mitarbeitern.

Ein Unternehmen benötigt daher immer eine Rechtsgrundlage, wenn dieses Bilder von Mitarbeitern verwenden möchte. Eine Rechtsgrundlage stellt insbesondere eine Einwilligung des entsprechenden Mitarbeiters dar.

Wenn die Fotos zum Job gehören . . .

. . . Dann sieht die Sache natürlich anders aus. Der normale Büroangestellte muss nicht damit rechnen, dass er fotografiert wird und für Werbemaßnahmen herhalten muss.

Bei einem professionellen Fotomodell sieht dies naturgemäß anders aus. Auch bei Schauspielern oder anderen Berufen, die eine starke Außenwirkung haben, könnte dies problematisch werden. Hier wäre dann eine Einzellfallabwägung zu treffen, die das genaue Arbeitsverhältnis betrachtet.

Wenn der Mitarbeiter für die Fotos Geld erhält, ist in der Regel von einer Einwilligung auszugehen.

Löschen von Mitarbeiterfotos

Wenn eine Einwilligung vorliegt, dürfen die Fotos so lange verwendet werden, bis der Mitarbeiter seine Einwilligung widerruft. Dies kann der Mitarbeiter jederzeit machen.

Ein Widerruf liegt aber nicht automatisch mit Ende des Arbeitsverhältnisses vor. Der Widerruf muss zusätzlich vom ehemaligen Angestellten erklärt werden.

Weigert sich das Unternehmen, die Inhalte zu entfernen, dann ist dies gerichtlich zu klären. Ein Gericht muss dann zwischen den Arbeitgeberinteressen und den Arbeitnehmerinteressen abwägen. Hier kommt es entscheidend auf die Darstellung des Mitarbeiters auf dem entsprechenden Foto an.

Ist der Mitarbeiter nur Beiwerk auf dem Foto oder zeigt diesen bei einer neutralen Tätigkeit (z. B. am PC oder beim Telefonieren), sind die Chancen gut, dass in diesen Fällen das Arbeitgeberinteresse überwiegt und der ehemalige Mitarbeiter die weitere Verwendung des Fotos hinnehmen muss.

Vermittelt das Foto jedoch eine besondere Fachexpertise, die genau von diesem Mitarbeiter ausgeht und vermittelt das Foto den Eindruck, der Mitarbeiter sei für das Unternehmen tätig, wird das Foto sehr wahrscheinlich zu löschen sein.

Bei der Bewertung der Fotos ist immer eine Einzelfallbewertung durchzuführen. Bei Fragen zu einem Löschungsverlangen können Sie sich gerne an mich wenden.

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