Einführung
Baumängel finden sich bei sehr vielen Bauprojekten. Ob bei großen Bauherren, die Flughäfen, Opern oder Bahnhöfen in Auftrag geben oder bei privaten Bauherren | Baumängel können bei allen Arten von handwerklichen Arbeiten aufgefunden werden.
Gerade bei günstigen Firmen wird oftmals sehr schnell gearbeitet, worunter die Qualität leiden kann. Zudem werden häufig minderwertige Materialien verwendet und die Mitarbeiter wurden nicht ausreichend ausgebildet oder eingewiesen. In vielen Fällen wird sich auch unqualifizierter Subunternehmen bedient, welche die Arbeiten ausführen.
Durch diese Maßnahmen sollen die Kosten gering gehalten werden und das Resultat ist regelmäßig „Pfusch am Bau“.
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was Sie tun und insbesondere auch, was Sie nicht tun sollten, wenn bei Ihnen eine minderwertige Arbeit geleistet wurde.
Bildquelle: LEEROY Agency auf Pixabay
Letzte Bearbeitung des Beitrages: 08.11.2022
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Einführung
Baumängel finden sich bei sehr vielen Bauprojekten. Ob bei großen Bauherren, die Flughäfen, Opern oder Bahnhöfen in Auftrag geben oder bei privaten Bauherren | Baumängel können bei allen Arten von handwerklichen Arbeiten aufgefunden werden.
Gerade bei günstigen Firmen wird oftmals sehr schnell gearbeitet, worunter die Qualität leiden kann. Zudem werden häufig minderwertige Materialien verwendet und die Mitarbeiter wurden nicht ausreichend ausgebildet oder eingewiesen. In vielen Fällen wird sich auch unqualifizierter Subunternehmen bedient, welche die Arbeiten ausführen.
Durch diese Maßnahmen sollen die Kosten gering gehalten werden und das Resultat ist regelmäßig „Pfusch am Bau“.
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was Sie tun und insbesondere auch, was Sie nicht tun sollten, wenn bei Ihnen eine minderwertige Arbeit geleistet wurde.
So sollten Sie vorgehen:
Gehen Sie bei einem Mangel an Ihrem Bauprojekt Schritt für Schritt vor. Beachten Sie bitte, dies ist ein sehr allgemein gehaltener Ratgeber. In Ihrem Einzelfall kann ein anderes Vorgehen sinnvoll oder geboten sein. Wenn Sie sich über das weitere Vorgehen unsicher sind, können wir gerne einen Beratungstermin vereinbaren.
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Den Mangel nicht selbst beseitigen
Sie müssen dem Unternehmen die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen. Wenn Sie voreilig den Fehler selbst oder durch eine andere Firma beseitigen lassen, müssen Sie die Kosten sehr wahrscheinlich selbst zahlen.
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Dokumentieren Sie alle Baumängel
Machen Sie Fotos vom Mangel. Achten Sie auf Details und auf eine gute Belichtung und Bildqualität. Diese Fotos werden in einem späteren Prozess als Beweismittel benötigt. Holen Sie zudem Zeugen hinzu, die den Mangel später bestätigen können.
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Schriftliche Mängelanzeige fertigen
Sie müssen den Mangel rügen. Machen Sie dies schriftlich und achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des Schreibens später auch nachweisen können (z.B. Fax oder per Einschreiben). Was eine Mängelanzeige beinhalten sollte, finden Sie im nächsten Abschnitt.
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Werklohn nicht zahlen
Bis der Mangel behoben ist, haben Sie das Recht, einen angemessenen Teil des Werklohnes einzubehalten. Angemessen ist in der Regel der zweifache Wert der Mängelbeseitigung.
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Nachfrist setzen
Auch wenn der Unternehmer den Mangel nicht in der festgesetzten Frist behoben hat, sollte eine letzte Nachfrist gesetzt werden.
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Mangel beheben
Sollte der Bauunternehmer trotz ordentlicher Mängelanzeige und einer angemessenen Nachfrist den Mangel nicht beheben wollen, können Sie diesen selbst beheben. Die Mehrkosten, die z.B. für ein anderes Unternehmen anfallen, können Sie vom Bauunternehmer als Schadensersatz verlangen. Alternativ können Sie die Vergütung angemessen mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.
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Inhalt einer Mängelanzeige
Die Mängelanzeige ist für die Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte notwendig. Eine Mängelanzeige muss eine detaillierte Beschreibung der gerügten Mängel beinhalten. Hier sollten Sie genau beschreiben, wie sich der Mangel darstellt
Weiterhin müssen Sie den Bauunternehmer ausdrücklich zur Mängelbeseitigung oder zur Nachbesserung auffordern. Zuletzt muss eine angemessene Frist gesetzt werden. In der Regel sind 14 Tage angemessen. Das kann sich aber je nach Aufwand der Fehlerbeseitigung unterscheiden. Achten Sie bei der Frist darauf, dass Sie die Zeiten für den Versand (z.B. beim Einschreiben) einrechnen.
Fazit
Sie müssen Baumängel nicht hinnehmen. Sie haben mit dem Bauunternehmen eine ordentlich durchgeführte Werkarbeit vereinbart. Achten Sie jedoch darauf, dem Bauunternehmer den Mangel ordentlich mitzuteilen und auf ausreichende Fristen, damit der Unternehmer auch die Möglichkeit hat, seiner Pflicht nachzukommen.
Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren. Ich unterstütze Sie gerne bei Problemen mit einem Bauunternehmen.
Kontaktmöglichkeiten
Hier finden Sie professionelle Hilfe bei allen Fragen rund um das Thema: Vertragsrecht
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