Einführung

Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzungsrechte und schafft klare Rahmenbedingungen bezüglich der beabsichtigten Nutzung von Bildern.

Fotografen und andere professionelle Medienschaffende sind darauf angewiesen, für ihr Werk eine angemessene Vergütung zu erhalten. Zudem möchte man das eigene Werk auch vor einer unberechtigten Nutzung schützen. Schließlich steht man als Fotograf auch immer mit seinem Ruf und seiner erarbeiteten Reputation hinter den Bildern.

Die Aufträge für Fotografen sind dabei sehr vielfältig: z.B. Porträtfotografie, freier Mitarbeiter einer Zeitung oder eines Blogs, Hochzeitsfotografie, Produktfotografie, Fotograf für Bildbände, Set-Fotografie, Wissenschaftsfotografie, . . .

Es muss daher bei der Auftragsverteilung klar geklärt werden, welche Nutzungsrechte der Kunde später an den Bildern erhält.

Ein klar formulierter Lizenzvertrag schafft Sicherheit für beide Vertragsparteien. Sie würden ja auch keine Kamera mit der Leistungsbeschreibung: „Macht Bilder“ verkaufen oder kaufen.

Rechtsanwalt Goldmaier aus Neustadt an der Weinstraße | Bundesweite Vertretung - Lizenzvertrag für Fotografen

Letzte Bearbeitung des Beitrages: 08.11.2022

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Was ein Lizenzvertrag regeln kann

Vorab sollten Sie noch wissen, dass Sie mit dem Lizenzvertrag niemals die Urheberschaft an einem Bild aufgeben. Sie räumen einem Käufer nur die Nutzungsrechte ein. Ein Foto ist eine geistige Schöpfung, die nur der Urheber eines Werkes vollbringen kann. Dies ist nach dem deutschen Recht auch nicht übertragbar.

Im Lizenzvertrag sollte geklärt werden, wofür der Kunde die Bilder verwenden darf. Hier gilt äußerste Vorsicht bei der Formulierung. Kleinste sprachliche Nuancen können oftmals einen großen Unterschied machen. Folgende beispielhafte Fragen sollten Sie sich stellen:

  • Sollen die Bilder nur für den privaten Gebrauch oder für die Firmenwebsite oder Broschüren verwendet werden?
  • Muss der Name des Fotografen genannt werden?
  • Dürfen die Bilder für Facebook, Instagram und Co. verwendet werden (auch auf zukünftige noch nicht bekannte soziale Netzwerke)?
  • Dürfen die Bilder eigenständig durch den Auftraggeber nachbearbeitet werden?
  • Gilt die gewerbliche Nutzung für alle Einsatzzwecke des Unternehmens? Denken Sie an Firmen wie Boeing, die im Bereich Luftfahrt, aber auch als Waffenhersteller tätig sind.
  • Wird eine Weiterveräußerung der Bilder an Dritte durch den Kunden ausgeschlossen?
  • . . .

Sie sehen die Probleme sind vielfältig und es sollte in einem Lizenzvertrag genau geklärt werden was der Kunde mit den Bildern machen darf, da es sonst schnell zu Unstimmigkeiten kommen kann.

Wie kann ein Anwalt Ihnen helfen

Von der blinden Verwendung von Vorlagen muss abgeraten werden. Viele Verträge sind sehr allgemein formuliert und lassen Interpretationsspielraum (und Streitpotential). Es empfiehlt sich ein Mustervertrag je Tätigkeitsfeld (z.B. für Studioaufnahmen, Hochzeitsfotografie, Produkt- und Werbefotografie etc.) von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Dieser kann dann von Ihnen individuell, und ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes, für bestimmte Kunden angepasst werden.

Für größere Projekte empfiehlt es sich, einen individuellen Lizenzvertrag von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen.

Für die Erstellung von Musterverträgen kann eine feste Vergütung vereinbart werden.

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Kontaktmöglichkeiten

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