Wer benötigt ein Impressum?

Eine Grundvoraussetzung zum Betreiben einer Webseite ist das Impressum. Dies stellt sicher, dass der Betreiber einer Webseite kenntlich wird um so kontaktiert werden kann. Die Impressumspflicht wird auch Anbieter-Kennzeichnungspflicht genannt und wird in den § 5 TMG (Telemediengesetz) und in § 55 RstV(Rundfunkstaatsvertrag) geregelt.

Fast alle Webseiten benötigen ein Impressum. Nur rein private Webseiten sind davon ausgenommen.

Jedoch gilt die Impressumspflicht nicht nur auf eigenen Webseiten, sondern auch auf Social-Media Accounts (Facebook, Xing, LinkedIn, Instagram, TikTok …), die nicht nur rein privat genutzt werden. Unternehmen müssen die Impressumspflicht auch in Onlineshops sowie auf Werbemitteln beachten.

Im Folgenden werden die Pflichtangaben an ein vollständiges Impressum genannt, die Gefahren vor Abmahnungen aufgezeigt und häufige Fragen beantwortet.

Rechtsanwalt Goldmaier aus Neustadt an der Weinstraße - Impressum richtig erstellen, eine Checkliste
Bildquelle: M. H. auf Pixabay

Letzte Bearbeitung des Beitrages: 07.11.2022

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Pflichtangaben im Impressum

Jeder der keine rein private Webseite betreibt muss folgende Angaben im Impressum aufführen:

  • Betreiber der Webseite
    Bei Unternehmen: Vollständiger Name des Unternehmens
    Bei natürlichen Personen: Vor- und Zunahme
  • Anschrift
    Vollständige, ladungsfähige Adresse, bzw. Sitz des Unternehmens. Ein Postfach reicht nicht aus.
  • Kontaktmöglichkeiten
    Neben der Anschrift muss auch eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angegeben werden. Es empfiehlt sich auch die Faxnummer (sofern vorhanden) mit anzugeben.

Bei Unternehmen kommen folgende Angaben hinzu:

  • Rechtsform des Unternehmens
    GmbH, KG, AG, GbR, …
  • Vertretung des Unternehmens
    Es müssen Angaben über die vertretungsberechtigten Gesellschafter (GbR, OHG), Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstände (AG) gemacht werden.
  • Identifikationsnummer
    Sofern eine Umsatzsteuer-ID oder eine Wirtschafts-ID vergeben wurde, ist diese im Impressum anzugeben.
  • Registereintrag
    Wenn Eintragungen im Vereins-, Handels-, Partnerschafts-, Gewerbe- oder Genossenschaftsregister bestehen, müssen diese inklusive Nummer angegeben werden. Dies gilt auch für ausländische Gesellschaftsregister, wenn man in Deutschland aktiv ist.

Weitere spezielle Pflichtangaben für bestimmte Berufsgruppen:

  • Aufsichtsbehörde
    Als Steuerberater, Makler, Gastronom, Rechtsanwalt etc. muss zusätzlich noch die zuständige Zulassungsbehörde vollständig (mit Adresse) genannt werden.
  • Berufsspezifische Angaben für Freiberufler
    Ärzte, Ergotherapeuten, Rechtsanwälte und andere Freiberufler müssen die Standeskammer, Angaben zur gesetzlichen Berufsbezeichnung sowie die Bezeichnung berufsrechtlicher Regeln angeben.
  • Angabe von Haftpflichtversicherung
  • Streitschlichtungsplattform der EU

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