Wer benötigt ein Impressum?
Eine Grundvoraussetzung zum Betreiben einer Webseite ist das Impressum. Dies stellt sicher, dass der Betreiber einer Webseite kenntlich wird um so kontaktiert werden kann. Die Impressumspflicht wird auch Anbieter-Kennzeichnungspflicht genannt und wird in den § 5 TMG (Telemediengesetz) und in § 55 RstV(Rundfunkstaatsvertrag) geregelt.
Fast alle Webseiten benötigen ein Impressum. Nur rein private Webseiten sind davon ausgenommen.
Jedoch gilt die Impressumspflicht nicht nur auf eigenen Webseiten, sondern auch auf Social-Media Accounts (Facebook, Xing, LinkedIn, Instagram, TikTok …), die nicht nur rein privat genutzt werden. Unternehmen müssen die Impressumspflicht auch in Onlineshops sowie auf Werbemitteln beachten.
Im Folgenden werden die Pflichtangaben an ein vollständiges Impressum genannt, die Gefahren vor Abmahnungen aufgezeigt und häufige Fragen beantwortet.
Wer benötigt ein Impressum?
Eine Grundvoraussetzung zum Betreiben einer Webseite ist das Impressum. Dies stellt sicher, dass der Betreiber einer Webseite kenntlich wird um so kontaktiert werden kann. Die Impressumspflicht wird auch Anbieter-Kennzeichnungspflicht genannt und wird in den § 5 TMG (Telemediengesetz) und in § 55 RstV(Rundfunkstaatsvertrag) geregelt.
Fast alle Webseiten benötigen ein Impressum. Nur rein private Webseiten sind davon ausgenommen.
Jedoch gilt die Impressumspflicht nicht nur auf eigenen Webseiten, sondern auch auf Social-Media Accounts (Facebook, Xing, LinkedIn, Instagram, TikTok …), die nicht nur rein privat genutzt werden. Unternehmen müssen die Impressumspflicht auch in Onlineshops sowie auf Werbemitteln beachten.
Im Folgenden werden die Pflichtangaben an ein vollständiges Impressum genannt, die Gefahren vor Abmahnungen aufgezeigt und häufige Fragen beantwortet.
Pflichtangaben im Impressum
Jeder der keine rein private Webseite betreibt muss folgende Angaben im Impressum aufführen:
- Betreiber der Webseite
Bei Unternehmen: Vollständiger Name des Unternehmens
Bei natürlichen Personen: Vor- und Zunahme - Anschrift
Vollständige, ladungsfähige Adresse, bzw. Sitz des Unternehmens. Ein Postfach reicht nicht aus. - Kontaktmöglichkeiten
Neben der Anschrift muss auch eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angegeben werden. Es empfiehlt sich auch die Faxnummer (sofern vorhanden) mit anzugeben.
Bei Unternehmen kommen folgende Angaben hinzu:
- Rechtsform des Unternehmens
GmbH, KG, AG, GbR, … - Vertretung des Unternehmens
Es müssen Angaben über die vertretungsberechtigten Gesellschafter (GbR, OHG), Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstände (AG) gemacht werden. - Identifikationsnummer
Sofern eine Umsatzsteuer-ID oder eine Wirtschafts-ID vergeben wurde, ist diese im Impressum anzugeben. - Registereintrag
Wenn Eintragungen im Vereins-, Handels-, Partnerschafts-, Gewerbe- oder Genossenschaftsregister bestehen, müssen diese inklusive Nummer angegeben werden. Dies gilt auch für ausländische Gesellschaftsregister, wenn man in Deutschland aktiv ist.
Weitere spezielle Pflichtangaben für bestimmte Berufsgruppen:
- Aufsichtsbehörde
Als Steuerberater, Makler, Gastronom, Rechtsanwalt etc. muss zusätzlich noch die zuständige Zulassungsbehörde vollständig (mit Adresse) genannt werden. - Berufsspezifische Angaben für Freiberufler
Ärzte, Ergotherapeuten, Rechtsanwälte und andere Freiberufler müssen die Standeskammer, Angaben zur gesetzlichen Berufsbezeichnung sowie die Bezeichnung berufsrechtlicher Regeln angeben. - Angabe von Haftpflichtversicherung
- Streitschlichtungsplattform der EU
Kontaktmöglichkeiten
Hier finden Sie professionelle Hilfe bei allen Fragen rund um das Thema: Vertragsrecht und Urheberrecht
06321 – 18 79 19 3
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