Vertragsrecht

für Unternehmen | Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung, AGB

Die Kanzlei berät Unternehmen, Agenturen und Selbständige im Vertragsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Gestaltung, Prüfung und Überarbeitung von Verträgen, die rechtssichere Strukturierung laufender Geschäftsbeziehungen sowie die Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche.

Verträge sollen nicht nur juristisch belastbar, sondern auch im Geschäftsalltag praktikabel und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet sein. Maßgeblich sind klare Leistungsbeschreibungen, eindeutig geregelte Zuständigkeiten, nachvollziehbare Vergütungsstrukturen sowie eine interessengerechte Verteilung von Haftungs-, Gewährleistungs- und Vertragsrisiken.

Ziel ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung, die Konflikte möglichst früh vermeidet und eine verlässliche Grundlage für stabile Geschäftsbeziehungen schafft.

Vertragsprüfung

Vertragsgestaltung

Durchsetzen oder Abwehr von Forderungen

Vertragsrecht

Das Zivilrecht und insbesondere das Vertragsrecht umfasst den Abschluss verschiedener Verträge und die Geltendmachung von Rechten aus diesen.  Durch einen Vertrag entsteht ein Rechtsverhältnis, in dem die eine Partei der Anderen etwas schuldet.

Solange sich beide Parteien an ihre Abmachung halten, kommt es zu keinen Problemen. Doch oftmals fallen die Erwartungen oder die Vorstellungen der beteiligten Personen auseinander und es kommt zum Streit.

Hier helfen das Vertragsrecht sowie ein Rechtsanwalt auf Ihrer Seite.  Bereits im Vorfeld können viele Unklarheiten beseitigt werden, wenn ein guter Vertrag zugrunde liegt. Ein Mustervertrag hilft hier leider nur selten, da dieser die besonderen Eigenheiten Ihres Anliegens nicht abbilden kann.

Aber auch bei Streitigkeiten über die Vertragserfüllung findet das Vertragsrecht Anwendung. Wenn Sie sich Forderungen ausgesetzt sehen oder eigene Forderungen durchsetzen möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Vertragsprüfung

Vertragsgestaltung

Durchsetzen oder Abwehr von Forderungen

VERTRAGSERSTELLUNG -Prüfung

VERTRAGSERSTELLUNG & vertragsPRÜFUNG

Die Kanzlei berät Unternehmen bei der Erstellung, Prüfung und Überarbeitung von Verträgen sowie bei der rechtssicheren Strukturierung laufender Geschäftsbeziehungen. Im Mittelpunkt stehen klare Regelungen zu Leistung, Vergütung, Haftung, Laufzeit, Kündigung und Zuständigkeiten. Ziel ist eine Vertragsgestaltung, die wirtschaftlich tragfähig, rechtlich belastbar und im Geschäftsalltag praktikabel ist.

VERTRAGSERSTELLUNG UND VERTRAGSGESTALTUNG

Die Kanzlei erstellt Verträge für Unternehmen, damit Leistungen, Pflichten, Vergütung, Haftung und Laufzeiten klar geregelt und spätere Konflikte möglichst früh vermieden werden.

VERTRAGSPRÜFUNG UND RISIKOANALYSE

Die Kanzlei prüft bestehende Verträge darauf, ob Regelungen zu Leistungsumfang, Haftung, Gewährleistung, Kündigung und wirtschaftlicher Risikoverteilung rechtlich tragfähig und interessengerecht ausgestaltet sind.

AGB UND STANDARDISIERTE VERTRAGSPROZESSE

Die Kanzlei entwickelt und überprüft Allgemeine Geschäftsbedingungen, um wiederkehrende Vertragsverhältnisse rechtssicher, einheitlich und praktikabel zu strukturieren.

VERTRAGSANPASSUNG UND LAUFENDE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

Die Kanzlei unterstützt bei der Anpassung bestehender Verträge, bei Nachträgen, Vertragsänderungen und der rechtlichen Begleitung laufender Geschäftsbeziehungen.

DURCHSETZUNG, ABWEHR & KONFLIKTLÖSUNG

DURCHSETZUNG, ABWEHR & KONFLIKTLÖSUNG

Kommt es trotz sauberer Vertragsgestaltung zu Streitigkeiten, übernimmt die Kanzlei die rechtliche Einordnung, außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche. Im Fokus stehen wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösungen bei Zahlungsstörungen, Leistungsabweichungen, Mängeln, Kündigungen und sonstigen Vertragsverletzungen. Ziel ist eine geordnete Konfliktbearbeitung mit klarer strategischer Ausrichtung.

DURCHSETZUNG OFFENER ZAHLUNGS- UND LEISTUNGSANSPRÜCHE

Die Kanzlei vertritt Unternehmen bei der Geltendmachung offener Forderungen und bei Streitigkeiten über ausstehende oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistungen.

ABWEHR UNBERECHTIGTER FORDERUNGEN

Die Kanzlei unterstützt bei der Abwehr unberechtigter Zahlungs-, Schadensersatz- oder Gewährleistungsforderungen aus Vertragsverhältnissen.

VERGLEICHE UND AUSSERGERICHTLICHE LÖSUNGEN

Die Kanzlei begleitet die Ausarbeitung außergerichtlicher Vergleiche und anderer vertraglicher Lösungen, wenn wirtschaftlich tragfähige Ergebnisse ohne gerichtliches Verfahren erreicht werden sollen.

STREITIGKEITEN AUS VERTRAGSVERHÄLTNISSEN

Die Kanzlei berät und vertritt bei Konflikten über Leistungsumfang, Vergütung, Mängel, Verzögerungen, Kündigung, Haftung und sonstige vertragliche Pflichtverletzungen.

Kontaktmöglichkeiten

Haben Sie ein rechtliches Problem und benötigen fachkundige Beratung von einem Rechtsanwalt?

Ihr Ansprechpartner für Vertragsrecht

Herr Rechtsanwalt Goldmaier berät Unternehmen, Start-ups, Agenturen und Selbständige im Vertragsrecht. Die Beratung erfolgt persönlich und digital. Bei Bedarf übernimmt die Kanzlei auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in vertragsrechtlichen Streitigkeiten.

Rechtsanwalt Michael Goldmaier für Vertragsrecht in Leipzig – Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung und AGB

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Besprechungen via Videokonferenz möglich

Kein persönliches Erscheinen in der Kanzlei notwendig, viele Angelegenheiten lassen sich per Videobesprechung klären. Bundesweite Vertretung möglich.

Besprechungstermine per Videotelefonie sind technisch keine Herausforderung mehr und bieten den Mandanten einen schnellen und unkomplizierten Kontakt zu ihrem Rechtsanwalt. Termine können schneller vergeben und lange Anfahrtszeiten gespart werden.

Der Austausch von Unterlagen erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung auf einem gesicherten Server in Deutschland. Umständliches verschicken per Post ist nicht mehr notwendig. Das spart sehr viel Papier, Versandwege und schont somit die Umwelt. Ein bewussteres Arbeiten und der sparsame Umgang mit natürlichen Ressourcen liegt in unser aller Interesse. Das geht natürlich nicht mit allen Dokumenten, aber dort, wo es machbar ist, wird auf Ausdrucke verzichtet.

Auf Wunsch werden natürlich auch weiterhin Dokumente per E-Mail oder Post verschickt.

Hier finden Sie mehr zur Arbeitsweise.

HÄUFIGE FRAGEN ZUM VERTRAGSRECHT

HÄUFIGE FRAGEN ZUM VERTRAGSRECHT

Wenn beide Seiten ihre eigenen AGB in die Vertragsverhandlungen einführen, stellt sich häufig die Frage, welche Regelungen überhaupt Vertragsbestandteil geworden sind. Gerade im B2B-Bereich führt diese Konstellation immer wieder zu Streit über Haftung, Gerichtsstand, Zahlungsbedingungen oder Gewährleistung.

Eine rechtliche Prüfung ist sinnvoll, wenn Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung nicht deckungsgleich sind oder beide Seiten auf eigene AGB verweisen. Ziel ist eine belastbare Einschätzung, welche Regelungen im konkreten Fall gelten und wie sich das Risiko künftig vertraglich besser steuern lässt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann ein Bestätigungsschreiben erhebliche rechtliche Wirkung entfalten. Enthält es Vertragsinhalte, die von den vorherigen Absprachen abweichen, kann Schweigen rechtlich problematisch sein.

Unternehmen sollten solche Schreiben deshalb nicht als bloße Formalie behandeln. Entscheidend ist, ob der Inhalt den Verhandlungen entspricht und ob unverzüglich reagiert werden muss, um unerwünschte Vertragswirkungen zu vermeiden.

Nachträgliche Änderungen von AGB werden in der Praxis häufig unterschätzt. Eine einseitige Anpassung ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich, nur weil neue Preise, Prozesse oder Risiken berücksichtigt werden sollen.

Ob eine Änderung wirksam umgesetzt werden kann, hängt insbesondere davon ab, was bislang vereinbart wurde und ob eine tragfähige Änderungsregelung besteht. Gerade in laufenden B2B-Vertragsbeziehungen sollte eine Anpassung deshalb rechtlich sauber vorbereitet werden.

Ein Letter of Intent wird oft als unverbindliche Vorstufe zum eigentlichen Vertrag verstanden. In der Praxis entstehen jedoch gerade in Verhandlungsphasen Risiken, wenn einzelne Punkte bereits verbindlich geregelt werden oder wenn Vertraulichkeit, Exklusivität oder Abbruchkosten nicht sauber eingeordnet sind.

Ob ein LOI rechtlich bindende Wirkungen entfaltet, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Deshalb sollte bereits in dieser frühen Phase klar geregelt werden, welche Teile verbindlich sein sollen und welche nicht.

Vertragsstrafen wirken auf den ersten Blick wie ein wirksames Druckmittel, sind aber rechtlich nicht beliebig gestaltbar. Gerade in standardisierten Vertragswerken oder formularmäßig verwendeten Klauseln besteht das Risiko, dass Vertragsstrafen zu weit gehen und später nicht durchsetzbar sind.

Sinnvoll ist daher eine rechtliche Prüfung der konkreten Klausel. Maßgeblich sind insbesondere Anlass, Höhe, Anwendungsbereich und die Frage, ob individuell verhandelt oder standardisiert gearbeitet wurde.

Bei Subunternehmerverhältnissen entstehen Streitigkeiten häufig nicht an der Hauptleistung, sondern an Schnittstellen: Leistungsumfang, Fristen, Abnahme, Mängelhaftung, Vergütung, Dokumentation, Weitergabe von Pflichten aus dem Hauptvertrag und Verantwortlichkeiten gegenüber dem Endkunden.

Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto geringer ist das Risiko späterer Regress- und Koordinationskonflikte. Gerade in projektbezogenen Leistungsbeziehungen sollte der Vertrag die praktische Zusammenarbeit präzise abbilden.

In Projekten entstehen Konflikte häufig dadurch, dass sich Anforderungen während der Laufzeit ändern, ohne dass Vergütung, Termine oder Verantwortlichkeiten sauber nachgezogen werden. Das gilt besonders bei Agentur-, IT-, Beratungs- und Umsetzungsprojekten.

Sinnvoll sind klare Regelungen zu Leistungsänderungen, Freigaben, Mehrvergütung, Terminfolgen und Dokumentation. Fehlt eine tragfähige Änderungslogik, entstehen später regelmäßig Streitigkeiten über Mehraufwand und geschuldete Ergebnisse.

Die Abnahme ist in vielen Vertragskonstellationen ein zentraler Wendepunkt. Sie kann für Vergütung, Mängelrechte, Fristen und Beweisfragen erhebliche Bedeutung haben. In der Praxis wird die Abnahme aber häufig nicht klar geregelt oder immer weiter hinausgeschoben.

Gerade bei werkvertraglichen oder projektbezogenen Leistungen sollte deshalb geregelt sein, wann eine Leistung als abnahmereif gilt, wie die Abnahme abläuft und welche Folgen es hat, wenn sie ohne tragfähigen Grund verweigert wird.

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr können verspätete Mängelrügen erhebliche Folgen haben. Unternehmen verlieren oft Rechte, weil eingehende Ware oder Leistungen nicht rechtzeitig geprüft und Beanstandungen nicht früh genug dokumentiert werden.

Sobald es um Liefermängel, verdeckte Mängel oder Reklamationsfristen geht, ist eine schnelle rechtliche Einordnung sinnvoll. Entscheidend sind der konkrete Vertrag, die Art des Geschäfts und die zeitliche Dokumentation.

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bestehen weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten als gegenüber Verbrauchern. Das bedeutet aber nicht, dass jede Haftungsbegrenzung wirksam ist. Gerade formularmäßige Klauseln werden häufig überschätzt.

Haftungsregelungen sollten deshalb nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang des Vertrags geprüft werden. Entscheidend ist, ob die Klausel transparent, interessengerecht und im konkreten Vertragsmodell tragfähig ausgestaltet ist.

In der Praxis wird häufig angenommen, dass mit der Bezahlung automatisch alle Rechte an Arbeitsergebnissen übergehen. Diese Annahme ist oft zu pauschal. Gerade bei Konzepten, Dokumentationen, Templates, Softwarebestandteilen, Designs oder sonstigen Projektergebnissen kommt es auf die konkrete vertragliche Regelung an.

Fehlen klare Klauseln zu Nutzungsrechten, Bearbeitungsrechten, Weitergaberechten oder Exklusivität, entstehen später regelmäßig Streitigkeiten über die wirtschaftliche Verwendbarkeit der Ergebnisse.

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn ein Vertrag wirtschaftlich bedeutsam ist, wiederkehrend verwendet werden soll, neue Geschäftsmodelle rechtlich abgesichert werden müssen oder bereits erste Spannungen im Vertragsverhältnis bestehen.

Gerade bei Haftung, AGB, Leistungsänderungen, Projektverträgen, Abnahme, Mängeln, Rechtefragen oder schwierigen Verhandlungen lassen sich durch eine frühe Prüfung häufig spätere Konflikte, Verzögerungen und wirtschaftliche Nachteile vermeiden.

Zeitgemäße Kommunikation

Schnelle Terminvergabe

Moderner Datenaustausch

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